Mitgliedschaft
Jede natürliche und juristische Person kann Mitglied werden
mittels schriftlicher Beitrittserklärung. Bei Aufnahme erfolgt eine Datenschutzrechtliche Unterichtung nach Art. 13 Abs. 1 und 2 DS-GVO.

 

Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn des Geschäftsjahres fällig.
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wurde in der Jahres-Mitgliederversammlung
vom 12. März 2019 festgelgt:
Einzelmitgliedschaft 55,- €/a
Paarmitgliedschaft und juristische Personen 70,- €/a